ANHANG III VO (EG) 1999/2771

SENSORISCHE PRÜFUNG VON BUTTER

1.
Zweck und Anwendungsbereich

Diese Arbeitsvorschrift beschreibt ein Verfahren für die sensorische Prüfung von Butter, das einheitlich in allen Mitgliedstaaten angewandt werden soll.

2.
Begriffe

Sensorische Prüfung (Sinnenprüfung): Beurteilung der Merkmale eines Erzeugnisses durch menschliche Sinne. Prüfergruppe: Gruppe von ausgewählten Prüfern, bei deren Arbeit es nicht zu einem Gedankenaustausch oder einer gegenseitigen Beeinflussung kommen darf. Rangordnungsprüfung: Sensorische Prüfung durch eine Prüfergruppe anhand einer Punkteskala. Eine Terminologie zur Bezeichnung von Fehlern ist zu verwenden. Benotende Prüfung: Qualitätseinstufung aufgrund der Rangordnungsprüfung. Prüfformulare: Formulare zur Aufzeichnung der Einzelmeßwerte für jedes Merkmal und der Gesamtnote des Erzeugnisses. (Dieses Formular kann auch zur Aufzeichnung der chemischen Zusammensetzung verwendet werden.)

3.
Prüfraum

3.1.
Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Prüfer im Prüfraum nicht durch äußere Einflüsse gestört werden.
3.2.
Der Prüfraum muß frei von Fremdgerüchen und einfach zu reinigen sein. Die Wände müssen hell sein.
3.3.
Der Prüfraum und seine Beleuchtung müssen so beschaffen sein, daß die zu prüfenden Produktmerkmale nicht beeinflußt werden. Der Raum muß mit einer geeigneten Temperaturkontrolle ausgestattet sein.

4.
Auswahl der Prüfer

Der Prüfer muß mit Buttererzeugnissen vertraut und zur sensorischen Prüfung geeignet sein. Seine Eignung ist von der zuständigen Behörde regelmäßig zu überprüfen (mindestens einmal jährlich).

5.
Anforderungen an die Prüfergruppe

Die Gruppe soll sich aus einer ungeraden Zahl von Prüfern zusammensetzen und mindestens drei Prüfer umfassen. Dabei muß es sich mehrheitlich um Bedienstete der zuständigen Behörde oder um eigens dazu befugte Personen, die nicht für die Milchwirtschaft arbeiten, handeln.

6.
Bewertung der Prüfmerkmale

6.1.
Die sensorische Prüfung soll sich auf die drei folgenden Merkmale beziehen: Aussehen, Konsistenz und Flavour.

Aussehen umfaßt folgende Kriterien: Farbe, mit bloßem Auge sichtbare Reinheit und Schimmelwachstum. Die Wasserdispersion wird gemäß dem IDF-Standard 112A/1989 geprüft.

Konsistenz umfaßt folgende Kriterien: Festigkeit und Streichfähigkeit.

Zur Messung der Butterkonsistenz können physikalische Methoden angewandt werden. Die Kommission erwägt, diese Methoden künftig zu harmonisieren.

Flavour umfaßt folgende Kriterien: Geschmack und Geruch.

Bei einer deutlichen Abweichung von der empfohlenen Temperatur ist eine zuverlässige Prüfung der Konsistenz und des Flavours nicht möglich. Die Temperatur ist von größter Bedeutung.

6.2.
Jedes Merkmal ist separat zu beurteilen. Die Bewertung der Merkmale erfolgt gemäß Tabelle 1.
6.3.
Vor dem Beginn der Prüfung sollten die Prüfer eine gemeinsame Beurteilung einer oder zweier Kontrollproben auf Aussehen, Konsistenz und Flavour bzw. Aroma durchführen, um Übereinstimmung hinsichtlich der Kriterien zu erzielen.
6.4.
Für die Akzeptanz erforderliche Wertmale
Höchstpunktzahl Mindestpunktzahl
Aussehen 5 4
Konsistenz 5 4
Flavour 5 4
Werden die erforderlichen Wertmale nicht erreicht, so ist der Fehler zu beschreiben. Die von den einzelnen Prüfern vergebenen Wertmale sind in dem Prüfformular zu vermerken. Das Erzeugnis wird aufgrund einer Mehrheitsentscheidung akzeptiert oder verworfen. Fälle, in denen zwischen den einzelnen Rangordnungsprüfungen auf die jeweiligen Merkmale größere Unterschiede auftreten, als zwischen benachbarten Punkten, sollten nicht häufig eintreten (höchstens einmal auf 20 Proben). Anderenfalls ist die Eignung der Prüfergruppe vom Prüfungsleiter zu überprüfen.

7.
Überwachung

Der Prüfungsleiter, bei dem es sich um einen offiziellen Bediensteten der zuständigen Behörde handeln muß und der auch Mitglied der Prüfergruppe sein kann, muß generell für das gesamte Verfahren verantwortlich sein. Er muß die für jedes Merkmal vergebenen und in dem Prüfformular vermerkten Wertmale erfassen und bescheinigen, ob das Erzeugnis akzeptiert oder zurückgewiesen wurde.

8.
Probenahme und Vorbereitung der Probe

8.1.

Es empfiehlt sich, die zu prüfenden Proben zu codieren, damit keine störenden Rückschlüsse auf deren Identität gezogen werden kann.

Diese Codierung sollte vor der Prüfung vom Prüfungsleiter in Abwesenheit der anderen Prüfer vorgenommen werden.

Es empfiehlt sich, die zu prüfenden Proben zu codieren, damit keine störenden Rückschlüsse auf deren Identität gezogen werden kann.

Diese Codierung sollte vor der Prüfung vom Prüfungsleiter in Abwesenheit der anderen Prüfer vorgenommen werden.

8.2.
Wird die sensorische Bewertung in einem Kühlhaus vorgenommen, so wird die Probe mit Hilfe eines Butterbohrers entnommen. Findet die sensorische Bewertung an einem anderen Ort statt, so sollte mindestens eine 500 g-Probe entnommen werden.
8.3.
Während der Prüfung sollte die Butter eine Temperatur von 10 bis 12 °C aufweisen. Größere Abweichungen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

9.
Bezeichnungen

Vgl. beiliegende Tabelle 2.

Tabelle 1 — Butter-Berwertung

Aussehen
Punkte Nr.(1) Bemerkungen
5

Sehr gut

idealtypisch

obere Qualität (uniforme, seco)

4

Gut(2)

ohne wahrnehmbare Fehler

3 genügend (geringe Fehler)
1 wasserlässig
2 zweifarbig (bunt)
3 streifig
4 geflammt, marmoriert
5 fleckig
6 ausgeölt
7 überfärbt
8 locker (nicht kompakt)
2 ungenügend (wahrnehmbare Fehler)
1 wasserlässig
3 streifig
4 geflammt, marmoriert
5 fleckig
6 ausgeölt
10 Fremdbestandteile
11 Schimmel
12 nichtaufgelöstes Salz
1 schlecht (deutlich wahrnehmbare Fehler)
1 wasserlässig
3 streifig
4 geflammt, marmoriert
5 fleckig
6 ausgeölt
7 überfärbt
9 locker (nicht kompakt)
10 Fremdbestandteile
11 Schimmel (Stockflecken)
12 nichtaufgelöstes Salz
Konsistenz
Punkte (Qualitätsklasse) Nr.(1) Bemerkungen
5

sehr gut

idealtypisch

obere Qualität (gut streichfähig)

4 gut(2)
17 hart
18 weich
3 genügend (geringe Fehler)
14 kurz, spröde, krümelig
15 salbig, schmierig, teigig
16 klebrig
17 hart
18 weich
2 ungenügend (wahrnehmbare Fehler)
14 kurz, spröde, krümelig
15 salbig, schmierig, teigig
16 klebrig
17 hart
18 weich
1 schlecht (deutlich wahrnehmbare Fehler)
14 kurz, spröde, krümelig
15 salbig, schmierig, teigig
16 klebrig
17 hart
18 weich
Flavour
Punkte (Qualitätsklasse) Nr.(1) Bemerkungen
5

sehr gut

idealtypisch

obere Qualität (absolut rein, feinstes Aroma)

4

gut(2)

ohne wahrnehmbare Fehler

3 genügend (geringe Fehler)
21 unrein
22 Fremdgeschmack
25 sauer (essigsauer)
27 Kochgeschmack, Anbrenngeschmack
33 Futtergeschmack
34 herb, bitter
35 zu stark gesalzen
2 ungenügend (wahrnehmbare Fehler)
21 unrein
22 Fremdgeschmack
23 Altgeschmack
25 sauer (essigsauer)
32 Oxydationsgeschmack, Metallgeschmack, schmirgelig
33 Futtergeschmack
34 herb, bitter
35 zu stark gesalzen
36 dumpf, muffig, faulig
38 Chemikaliengeschmack
1 schlecht (deutlich wahrnehmbare Fehler)
22 Fremdgeschmack
24 käsig, käsigsauer
25 sauer (essigsauer)
26 heftig
28 Schimmelgeschmack
29 ranzig
30 ölig, tranig, fischig
31 talgig
32 Oxydationsgeschmack, Metallgeschmack, schmirgelig
34 herb, bitter
36 dumpf, muffig, faulig
37 malzig
38 Chemikaliengeschmack

Tabelle 2: Bezeichnung der Butter-Fehler

I.
Aussehen

1.
Wasserlässig
2.
Zweifarbig (bunt)
3.
Streifig
4.
Geflammt, marmoriert
5.
Fleckig (Farbpunkte, Flecken von geschmolzener Butter)
6.
Ölausscheidung (ausgeölt)
7.
Überfärbt
8.
Locker (nicht kompakt) (mit Löchern und Spalten)
9.
Körnig
10.
Fremdbestandteile, Schmutzpartikel
11.
Schimmel (Stockflecken)
12.
nicht aufgelöstes Salz

II.
Konsistenz

14.
Kurz, spröde, krümelig, bröckelig
15.
Salbig, schmierig, teigig
16.
Klebrig
17.
Hart
18.
Weich

III.
Geruch und Geschmack

20.
Aromalos, fade, leer
21.
Unrein(3)
22.
Beigeschmack, Fremdgeschmack, Nachgeschmack, Abgeschmack
23.
Altgeschmack
24.
Käsig, Käsigsauer
25.
Sauer (Essigsauer)
26.
Heftig
27.
a)
Kochgeschmack
b)
Anbrenngeschmack (brandig)
28.
Schimmelgeschmack
29.
Ranzig
30.
Ölig, tranig, fischig
31.
Talgig
32.
a)
Oxydationsgeschmack
b)
Metallgeschmack, schmirgelig
33.
Futtergeschmack
34.
Herb, bitter
35.
Zu stark gesalzen
36.
Dumpf, muffig, faulig
37.
Malzig (Malzgeschmack)
38.
Chemikaliengeschmack

Fußnote(n):

(1)

Tabelle 2.

(2)

Bei den unter „gut” aufgeführten Fehlern handelt es sich um nur geringfügige Abweichungen vom Idealtyp.

(3)

Diese Fehlerbezeichnung soll möglichst wenig verwendet werden und nur dann, wenn der Geschmacksfehler nicht genauer umschrieben werden kann.

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