ANHANG I VO (EG) 1999/2792

INHALT DER PLÄNE

1.
Lagebeschreibung mit Zahlenangaben für die einzelnen Interventionsbereiche nach Titel II, III und IV

a)
Stärken und Schwächen;
b)
Bilanz der Maßnahmen und Wirkung der im Lauf der Jahre bereitgestellten Finanzmittel;
c)
Bedarf des Sektors.

2.
Strategie zur Umstrukturierung des Sektors

a)
Ergebnis der Konsultationen und der Maßnahmen zur Beteiligung der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie der Sozialpartner auf geeigneter Ebene;
b)
Ziele:

i)
allgemeine Ziele im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik;
ii)
Prioritäten;
iii)
spezifische Ziele in den einzelnen Interventionsbereichen, nach Möglichkeit in Zahlen;

c)
Nachweis, daß die staatlichen Beihilfen zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind; Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen, vor allem der Schaffung von Überkapazitäten;
d)
Fangflotte:

i)
Indikatoren für die Entwicklung der Flotte im Vergleich zur Zielsetzung der Wiederauffüllungs- oder Bewirtschaftungspläne;
ii)
im Falle der Verlagerung der Fischereitätigkeiten bevorzugt einzusetzende Fangmethoden und -geräte;

e)
voraussichtliche Auswirkungen (auf Beschäftigung, Produktion usw.).

3.
Zur Erreichung der Ziele vorgesehene Mittel

a)
Zur Durchführung der Pläne in den einzelnen Interventionsbereichen ausgewählte Mittel (rechtliche, finanzielle oder andere), insbesondere Beihilferegelungen;
b)
vorläufiger Finanzierungsplan für den gesamten Planungszeitraum, in dem die für die einzelnen Interventionsbereiche vorgesehenen regionalen, einzelstaatlichen, gemeinschaftlichen oder sonstigen Finanzmittel aufgeführt sind;
c)
Bedarf an Studien, Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen, technischer Hilfe und Publizität im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Anpassung der betreffenden Maßnahmen.

4.
Durchführung

a)
Vom Mitgliedstaat bezeichnete Verwaltungsbehörde;
b)
Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten und effektiven Durchführung, auch der Begleitung und Bewertung; Festlegung bezifferter Indikatoren;
c)
Bestimmungen über Kontrollen, Sanktionen und Publizitätsmaßnahmen;
d)
Fangflotte:

i)
Maßnahmen zur Beobachtung der Entwicklung der Fischereiressourcen, insbesondere der gefährdeten Bestände;
ii)
Maßnahmen zur Beobachtung des Fischereiaufwands in der stillen Fischerei, einschließlich der Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl und Größe der Fanggeräte.

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