ANHANG I VO (EG) 1999/2792
INHALT DER PLÄNE
-
1.
-
Lagebeschreibung mit Zahlenangaben für die einzelnen Interventionsbereiche nach Titel II, III und IV
- a)
- Stärken und Schwächen;
- b)
- Bilanz der Maßnahmen und Wirkung der im Lauf der Jahre bereitgestellten Finanzmittel;
- c)
- Bedarf des Sektors.
- 2.
- Strategie zur Umstrukturierung des Sektors
- a)
- Ergebnis der Konsultationen und der Maßnahmen zur Beteiligung der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie der Sozialpartner auf geeigneter Ebene;
- b)
- Ziele:
- i)
- allgemeine Ziele im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik;
- ii)
- Prioritäten;
- iii)
- spezifische Ziele in den einzelnen Interventionsbereichen, nach Möglichkeit in Zahlen;
- c)
- Nachweis, daß die staatlichen Beihilfen zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind; Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen, vor allem der Schaffung von Überkapazitäten;
- d)
- Fangflotte:
- i)
- Indikatoren für die Entwicklung der Flotte im Vergleich zur Zielsetzung der Wiederauffüllungs- oder Bewirtschaftungspläne;
- ii)
- im Falle der Verlagerung der Fischereitätigkeiten bevorzugt einzusetzende Fangmethoden und -geräte;
- e)
- voraussichtliche Auswirkungen (auf Beschäftigung, Produktion usw.).
- 3.
- Zur Erreichung der Ziele vorgesehene Mittel
- a)
- Zur Durchführung der Pläne in den einzelnen Interventionsbereichen ausgewählte Mittel (rechtliche, finanzielle oder andere), insbesondere Beihilferegelungen;
- b)
- vorläufiger Finanzierungsplan für den gesamten Planungszeitraum, in dem die für die einzelnen Interventionsbereiche vorgesehenen regionalen, einzelstaatlichen, gemeinschaftlichen oder sonstigen Finanzmittel aufgeführt sind;
- c)
- Bedarf an Studien, Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen, technischer Hilfe und Publizität im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Anpassung der betreffenden Maßnahmen.
- 4.
- Durchführung
- a)
- Vom Mitgliedstaat bezeichnete Verwaltungsbehörde;
- b)
- Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten und effektiven Durchführung, auch der Begleitung und Bewertung; Festlegung bezifferter Indikatoren;
- c)
- Bestimmungen über Kontrollen, Sanktionen und Publizitätsmaßnahmen;
- d)
- Fangflotte:
- i)
- Maßnahmen zur Beobachtung der Entwicklung der Fischereiressourcen, insbesondere der gefährdeten Bestände;
- ii)
- Maßnahmen zur Beobachtung des Fischereiaufwands in der stillen Fischerei, einschließlich der Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl und Größe der Fanggeräte.
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