ANHANG II VO (EG) 1999/2792

MINDESTANGABEN ZU DEN ANSCHLIESSENDEN MEHRJÄHRIGEN AUSRICHTUNSPROGRAMMEN FÜR DIE FISCHEREIFLOTTEN

1.
Aktualisierung der in Anhang I vorgesehenen Lagebeschreibung

Beschreibung der Entwicklung der Fischereien, der Flotte und der Beschäftigung seit Einreichung der Programmplanungsdokumente gemäß Artikel 3.

2.
Ergebnisse des vorigen Programms

a)
Die Mitgliedstaaten beschreiben und erläutern bis zum 1. Mai 2001 den Stand der Durchführung und die Mittel, die angewandt wurden, um die für die Programme für 1997-2001 festgesetzten Ziele zu erreichen.
b)
Analyse der allgemeinen administrativen und sozioökonomischen Gegebenheiten, unter denen das Programm und gegebenenfalls die Maßnahmen zur Reduzierung der Fangtätigkeit durchgeführt wurden.
c)
Für jedes Flottensegment genaue Angaben und Erläuterung, welche gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Finanzmittel zur Erreichung der festgestellten Ergebnisse eingesetzt wurden.

3.
Neue Ausrichtungsziele

Unter Berücksichtigung der Angaben zu den Nummern 1 und 2 sind hier die neuen Ausrichtungsziele für die anschließenden mehrjährigen Ausrichtungsprogramme anzugeben, die besonders im Rahmen der beiden nachstehenden Aktionen für die verschiedenen Flottensegmente gelten sollten:
a)
Erneuerung der Flotte: Kriterien für Flottenzu- und -abgänge je Flottensegment und entsprechende Finanzmittel. Rechts- und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten, mit denen sie die Zu- und Abgänge ihrer Flotte überwachen können. Regelung des Mitgliedstaats, mit der er für jedes Flottensegment sicherstellt, daß die für die Flottenerneuerung und die Anpassung des Fischereiaufwands bewilligten öffentlichen Zuschüsse keine Auswirkungen haben, die mit den Zielen des Programms unvereinbar sind.
b)
Anpassung des Fischereiaufwands: Bis zum Ende des anschließenden mehrjährigen Ausrichtungsprogramms anzustrebende Entwicklung des Fischereiaufwands je Flottensegment, verglichen mit den zum 31. Dezember 2001 für jedes Flottensegment vorgegebenen Zielen. Entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Regelungen zur Steuerung der Fischereitätigkeit. Verwaltungs- und Finanzmittel, die zur Erreichung der neuen Ziele erforderlich sind.

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