Artikel 8 VO (EG) 1999/2793

Das unter laufender Nummer 09.1825 genannte Zollkontingent wird erstmals mit dem Inkrafttreten des Abkommens über Wein und Spirituosen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika eröffnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.