Artikel 9 VO (EG) 1999/2793
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens.(1)
Fußnote(n):
- (1)
Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht.
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