Artikel 1 VO (EG) 2000/1353

Die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte, zur Gruppe „Enzyme” gehörende Zubereitung wird unter den Bedingungen desselben Anhangs gemäß der Richtlinie 70/524/EWG als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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