Artikel 1 VO (EG) 2000/1474
In den Anhängen dieser Verordnung sind ab 1. Juli 2000 die ermäßigten Agrarteilbeträge, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren anzuwenden sind, für welche in dem mit Israel geschlossenen Interimsabkommen eine Ermäßigung der Agrarteilbeträge vorgesehen ist, sowie die entsprechenden Zusatzzölle festgesetzt.
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