Präambel VO (EG) 2000/1474

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2491/98(2), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In Erwartung des Inkrafttretens des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits, das am 20. November 1995 in Brüssel unterzeichnet worden ist, wurde am 18. Dezember 1995(3) ein Interimsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits über Handel und Handelsfragen unterzeichnet, das am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen sieht im Rahmen von Kontingenten Verminderungen des Agrarteilbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse vor.
(2)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1981/94 des Rates vom 25. Juli 1994 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Malta, Marokko, Tunesien, der Türkei, Zypern, dem Westjordanland und dem Gazastreifen sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Zollkontingente(4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 563/2000(5), wurden Kontingente eröffnet, in deren Rahmen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Israel eine Verminderung der Agrarteilbeträge gewährt wird. Es müssen ermäßigte Agrarteilbeträge und Zusatzzölle festgelegt werden.
(3)
In der Verordnung (EG) Nr. 1460/96 der Kommission(6), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2495/97(7), werden die Modalitäten der Anwendung von Präferenzregelungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse festgelegt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 318 vom 20.12.1993, S. 18.

(2)

ABl. L 309 vom 19.11.1998, S. 28.

(3)

ABl. L 71 vom 20.3.1996, S. 1.

(4)

ABl. L 199 vom 2.8.1994, S. 1.

(5)

ABl. L 68 vom 16.3.2000, S. 46.

(6)

ABl. L 187 vom 26.7.1996, S. 18.

(7)

ABl. L 343 vom 13.12.1997, S. 18.

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