Artikel 3 VO (EG) 2000/1607

Verzeichnis der weißen Qualitätsweine b. A., die einen Gesamtalkoholgehalt von weniger als 9 % vol und mehr als oder gleich 8,5 % vol aufweisen dürfen

Die Verzeichnisse gemäß Anhang VI Abschnitt F Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 sind in Anhang I der vorliegenden Verordnung enthalten.

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