Artikel 7 VO (EG) 2000/1607

Verzeichnis der Qualitätsschaumweine b. A., deren Cuvée einen Alkoholgehalt von weniger als 9,5 % vol, jedoch nicht unter 8,5 % vol aufweisen darf

Die Verzeichnisse gemäß Anhang VI Abschnitt K Nummern 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 sind in Anhang IV der vorliegenden Verordnung enthalten.

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