Artikel 13 VO (EG) 2000/1655
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1973/92 des Rates
(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 1973/92 des Rates wird aufgehoben; die auf jene Verordnung gestützten Entscheidungen und Verträge bzw. Vereinbarungen über die Gewährung finanzieller Unterstützung bleiben hiervon unberührt.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.
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