Artikel 1 VO (EG) 2000/1685

Die Regeln im Anhang der vorliegenden Verordnung finden bei der Bestimmung der Zuschußfähigkeit der Ausgaben, wie sie als Interventionsformen in Artikel 9 Buchstabe e) der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 definiert sind, Anwendung.

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