Artikel 2 VO (EG) 2000/1901

Das Intrastat-System gilt für die in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates(1) genannten Waren unabhängig von der Form und dem Inhalt des auf sie für den Verkehr zwischen den Gebieten der Mitgliedstaaten ausgestellten Begleitpapiers.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 1.

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