Artikel 17 VO (EG) 2000/2007

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2010.

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