Artikel 4 VO (EG) 2000/2508
Der Produktionsplan gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b) zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 umfasst eine Aufstellung des zu erwartenden Angebots für das Fischwirtschaftsjahr, die sich auf saisonale Produktionsfaktoren und voraussichtliche Markttrends gründet.
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