Artikel 1 VO (EG) 2000/2888

Mit dieser Verordnung werden die Regeln für die Verteilung der Genehmigungen festgelegt, die die Schweiz der Gemeinschaft zuweist. Die Schweiz erlaubt ab 1. Januar 2001 den Verkehr von Lastkraftwagen bis zu 34 Tonnen in ihrem Hoheitsgebiet und eröffnet ab dem gleichen Zeitpunkt die Kontingente für Fahrzeuge, deren tatsächliches Gesamtgewicht im beladenen Zustand mehr als 34 Tonnen beträgt, jedoch 40 Tonnen nicht überschreitet, sowie für Leerfahrzeuge oder Fahrzeuge, die leichte Güter transportieren; sie führt eine LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) auf dem schweizerischen Straßennetz ein.

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