ANHANG III VO (EG) 2000/32

LISTE DER GEMEINSCHAFTSZOLLKONTINGENTE FÜR JUTE– UND KOKOSERZEUGNISSE

Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, während der Zugang zu den Zollkontingenten dieses Anhangs durch die bei Annahme der Verordnung gültigen Codes der Kombinierten Nomenklatur bestimmt ist. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex” gilt der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbezeichnung für die Zulassung zu dieser Regelung
Laufende Nummer KN-Code Taric-Unterteilung Warenbezeichnung Kontingentszeitraum Kontingentsmenge

Zollsatz

(in %)

09.0107 5310 Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 1. Januar bis 31. Dezember jedes Jahres bis zum 31. Dezember 2027 68000 t 0
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt:
ex56079020 – aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche:
ex57023900 10 – Fußbodenbeläge, mit Flor, nicht konfektioniert, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
ex57024900 20 – Fußbodenbeläge, mit Flor, konfektioniert, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
ex57025090 10 – Fußbodenbeläge, ohne Flor, nicht konfektioniert, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
ex57029900 10 – Fußbodenbeläge, ohne Flor, konfektioniert, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert:

ex57039020

ex57039080

10 – aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten oder geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs):
ex58063900 10 – andere Bänder, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
ex58064000 10 – schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Wandverkleidungen aus Spinnstoffen:
– andere:
59050050 – – aus Jute
ex59050090 10 – – aus anderen textilen Bastfasern der Position 5303
09.0109 57022000 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern 1. Januar bis 31. Dezember jedes Jahres bis zum 31. Dezember 2027 9000 t 0
09.0111 63051090 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, nicht gebraucht 1. Januar bis 31. Dezember jedes Jahres bis zum 31. Dezember 2027 98000 t 0

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