Artikel 38 VO (EG) 2000/562

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab der ersten Ausschreibung im April 2000, mit Ausnahme von Artikel 3, Artikel 11 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1, die erst ab 1. Juli 2002 gelten.

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