Artikel 30 VO (EG) 2000/907

Die Verordnung (EWG) Nr. 3445/90 wird aufgehoben.

Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind entsprechend der Übereinstimmungstabelle in Anhang II zu lesen.

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