Artikel 24 VO (EG) 2001/1092

Für das Wirtschaftsjahr 2001/02 dienen abweichend von Artikel 8 Absatz 6 als Identifizierungsangaben der Parzellen die Katastereintragungen oder jegliche andere von der Kontrollbehörde als gleichwertig anerkannte Angaben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.