ANHANG IV VO (EG) 2001/1207
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Die Lieferantenerklärung nachstehenden Wortlauts ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu werden.© Europäische Union 1998-2021
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