ANHANG V VO (EG) 2001/1207

AUSKUNFTSBLATT INF 4 UND ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES AUSKUNFTSBLATTS INF 4

Druckanweisungen

1.
Das Formblatt für die Ausstellung des Auskunftsblatts Inf 4 ist auf weißem, holzfreien, geleimten Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht zwischen 40 und 65 Gramm zu drucken.
2.
Jedes Formblatt hat das Format 210 × 297 mm.
3.
Der Druck der Formblätter obliegt den Mitgliedstaaten. Die Formblätter müssen in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft gedruckt sein und zur Kennzeichnung eine Seriennummer tragen.

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