Artikel 25 VO (EG) 2001/1260
Bei Melasse gelten für eine Standardqualität
- —
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der Weltmarktpreis gemäß Artikel 23 Absatz 2
und
- —
der repräsentative Preis gemäß Artikel 24 Absatz 3.
Die Standardqualität kann nach dem Verfahren des Artikels 42 Absatz 2 bestimmt werden.
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