Artikel 25 VO (EG) 2001/1260

Bei Melasse gelten für eine Standardqualität

der Weltmarktpreis gemäß Artikel 23 Absatz 2

und

der repräsentative Preis gemäß Artikel 24 Absatz 3.

Die Standardqualität kann nach dem Verfahren des Artikels 42 Absatz 2 bestimmt werden.

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