Artikel 22 VO (EG) 2001/1265
Die Verordnung (EWG) Nr. 1729/78 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1729/78 bleibt jedoch für die Verarbeitungsvorgänge gültig, bei denen ein Antrag auf Produktionserstattung vor dem Zeitpunkt der Anwendung der vorliegenden Verordnung gestellt wurde.
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