Artikel 17 VO (EG) 2001/1453
(1) Den Zuckerrohrbauern wird jährlich eine pauschale Hektarbeihilfe gewährt.
(2) Die jährliche Beihilfe beträgt 500 EUR je Hektar bebauter und abgeernteter Fläche. Sie wird für eine Höchstfläche von 100 Hektar gezahlt.
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