Artikel 31 VO (EG) 2001/1453

Für die Reifung von auf den Azoren erzeugtem Verdelho-Wein wird bis zu einer Höchstmenge von 4000 Litern jährlich eine Beihilfe gewährt; diese Beihilfe wird für Verdelho-Wein mit einer Reifungszeit von mindestens drei Jahren gezahlt. Sie wird für jede Partie während einer Dauer von drei Wirtschaftsjahren gezahlt.

Die Beihilfe beträgt pro Tag 0,08 EUR je Hektoliter.

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