Artikel 36 VO (EG) 2001/1453

Für die unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die die Artikel 87 bis 89 des Vertrags anwendbar sind, kann die Kommission im Sektor Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung Betriebsbeihilfen genehmigen, mit denen den durch die Abgelegenheit, die Insellage und die extreme Randlage bedingten spezifischen Sachzwängen für die Agrarerzeugung auf den Azoren und Madeira abgeholfen werden soll.

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