Artikel 11 VO (EG) 2001/1454

(1) Die Gemeinschaft beteiligt sich bis zu einem Höchstbetrag von 100000 EUR an der Finanzierung einer Studie über die wirtschaftliche Lage und die Aussichten der Verarbeitung von Obst und Gemüse, insbesondere von tropischem Obst und Gemüse, auf den Kanarischen Inseln.

Die Studie gibt einen Überblick über die wirtschaftliche und technische Lage in diesem Sektor. Sie analysiert unter anderem die Daten über die Versorgungslage und die Verarbeitungskosten und untersucht die auf regionaler und internationaler Ebene bestehenden Entwicklungs- und Absatzbedingungen und -möglichkeiten, wobei sie der Wettbewerbslage auf dem Weltmarkt Rechnung trägt.

(2) Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel werden nach dem in Artikel 21 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.

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