Artikel 11 VO (EG) 2001/1557
Bekanntmachung
Eine Liste der Begünstigten und der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen wird jährlich mit Angabe des Zuschussbetrags und des Beteiligungssatzes im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
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