Artikel 12 VO (EG) 2001/1557

Unterrichtung des EAGFL-Ausschusses

Dem EAGFL-Ausschuss wird Folgendes mitgeteilt:

a)
der Inhalt des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen vor dessen Veröffentlichung,
b)
die eingereichten Aktionsprogramme,
c)
die für die Gewährung eines Zuschusses ausgewählten Maßnahmen,
d)
die auf Initiative der Kommission durchgeführten Maßnahmen.

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