Artikel 4 VO (EG) 2001/1557
Gründe für den Ausschluss von Bietern
Bieter sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- a)
- wenn sie sich in Konkurs, in Liquidation, in einem Vergleich zur Abwendung des Konkurses oder in einer ähnlichen Lage befinden oder ihre Geschäftstätigkeit dauernd oder vorübergehend eingestellt haben oder gegen sie ein solches Verfahren eingeleitet worden ist;
- b)
- wenn sie rechtskräftig wegen eines Tatbestands verurteilt wurden, der ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;
- c)
- wenn sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften begangen haben;
- d)
- wenn sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, der Steuern und Abgaben nicht nachgekommen sind;
- e)
- wenn sie nach den in Anhang I Nummer 3 Buchstaben c) und d) aufgeführten Informationen nicht über die für die Durchführung der Maßnahme erforderliche finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.