Artikel 5 VO (EG) 2001/1557
Nicht zuschussfähige Maßnahmen
Nicht zuschussfähig sind neben den in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 genannten Maßnahmen
- a)
- Maßnahmen, die einem Erwerbszweck dienen,
- b)
- Generalversammlungen oder satzungsmäßige Zusammenkünfte.
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