ANHANG I VO (EG) 2001/1557

EINREICHUNG UND INHALT DER ZUSCHUSSANTRÄGE

1. Die Zuschussanträge müssen
a)
fristgerecht eingereicht werden;
b)
vollständig und korrekt in Maschinenschrift ausgefüllt sein;
c)
in fünffacher Ausfertigung unter Verwendung der bei der Kommission erhältlichen Originalformulare für die Zuschussbeantragung, datiert und unterzeichnet von der für die Maßnahme zuständigen Person(1), bei der im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kommissionsdienststelle eingereicht werden; wird die Maßnahme ganz oder teilweise außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt, so wird ein zusätzliches Exemplar verlangt;
d)
per Einschreiben mit Rückschein versendet werden;
e)
in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein; eine zusammenfassende Beschreibung des Vorhabens in anderen Amtssprachen kann beigefügt werden.

2. Der Finanzierungsplan muss
a)
für jede Maßnahme aufgestellt werden (auch im Fall von Programmen);
b)
unter Verwendung der Originaldokumente erstellt werden, die entweder von der Website heruntergeladen oder bei den im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kommissionsdienststellen angefordert werden können;
c)
ausgeglichen, in Euro erstellt und fehlerfrei sein;
d)
hinreichend detailliert sein, so dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erkennen und deren Begleitung und Kontrolle möglich sind;
e)
die seiner Erarbeitung zugrunde liegenden Berechnungen und Spezifikationen angeben;
f)
auf der Einnahmenseite folgende Angaben enthalten:

direkter Beitrag des Bieters,

Beiträge etwaiger anderer Geldgeber,

sämtliche Einnahmen aus dem Vorhaben, einschließlich ggf. Teilnahmegebühren,

bei der Kommission beantragter Zuschuss, ggf. aufgeschlüsselt nach den einzelnen bei der Kommission eingereichten Anträgen;

g)
auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite datiert und unterzeichnet sein.

3. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
a)
die Satzung, das Organigramm, die Geschäftsordnung und der letzte Tätigkeitsbericht des Bieters;
b)
sämtliche Nachweise darüber, dass sich der Bieter in keiner der in Artikel 4 Buchstaben a), b), c) und d) dieser Verordnung genannten Situationen befindet;
c)
die Bilanzen und Jahresabrechnungen der letzten beiden Geschäftsjahre;
d)
sämtliche Nachweise, anhand deren sich die finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen lässt, insbesondere Angaben über die Hochschul- und Berufsabschlüsse und die berufliche Erfahrung der für die Maßnahme Verantwortlichen, über den Personalbestand im Jahresdurchschnitt, die zur Verfügung stehenden Geräte und technischen Ausrüstungen sowie eine Beschreibung der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Maßnahmen;
e)
das detaillierte Programm für jede Maßnahme u. a. mit speziellen Themen, der Gestaltung der Veranstaltung oder der Veröffentlichung sowie möglichst mit Namen, Titeln und Berufserfahrung der Teilnehmer, deren Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden, und der Redner sowie der Themen, über die letztere einen Vortrag halten sollen;
f)
alle zweckdienlichen Unterlagen für die Bewertung des Inhalts der Maßnahme.
Im Fall der Weitervergabe an Zulieferunternehmen sind dieselben Informationen zum Nachweis der finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des oder der betreffenden Zulieferunternehmen(s) zu liefern.

Fußnote(n):

(1)

Die Anträge können auf elektronischem Datenträger übermittelt werden. In diesem Fall muss jedoch ein Exemplar in Papierform beiliegen, das von der für die Maßnahme zuständigen Person datiert und unterzeichnet ist.

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