Artikel 3 VO (EG) 2001/1615
Die Verordnung (EG) Nr. 1093/97 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Titel werden die Worte „Melonen und” gestrichen.
- 2.
-
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
- (1)
- Die Vermarktungsnorm für Wassermelonen des KN-Codes 08071100 ist im Anhang festgesetzt.
- 3.
- Anhang I wird gestrichen.
- 4.
- Anhang II wird zu „Anhang” .
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