Artikel 3 VO (EG) 2001/1615

Die Verordnung (EG) Nr. 1093/97 wird wie folgt geändert:

1.
Im Titel werden die Worte „Melonen und” gestrichen.
2.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)
Die Vermarktungsnorm für Wassermelonen des KN-Codes 08071100 ist im Anhang festgesetzt.

3.
Anhang I wird gestrichen.
4.
Anhang II wird zu „Anhang” .

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