Artikel 1 VO (EG) 2001/1799

Die Vermarktungsnorm für folgende Erzeugnisse ist im Anhang aufgeführt:

Süßorangen des KN-Codes ex080510,

Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten des KN-Codes 080520,

Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) des KN-Codes 08055010.

Diese Norm gilt für alle Vermarktungsstufen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2200/96.

Die Erzeugnisse dürfen jedoch auf den Vermarktungsstufen nach dem Versand wie folgt von der Norm abweichen:

leicht verringerter Frische- und Prallheitsgrad,

geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der mehr oder weniger leichten Verderblichkeit der Erzeugnisse, ausgenommen bei Erzeugnissen der Güteklasse Extra.

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