Artikel 1 VO (EG) 2001/1799
Die Vermarktungsnorm für folgende Erzeugnisse ist im Anhang aufgeführt:
- —
-
Süßorangen des KN-Codes ex080510,
- —
-
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten des KN-Codes 080520,
- —
-
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) des KN-Codes 08055010.
Diese Norm gilt für alle Vermarktungsstufen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2200/96.
Die Erzeugnisse dürfen jedoch auf den Vermarktungsstufen nach dem Versand wie folgt von der Norm abweichen:
- —
-
leicht verringerter Frische- und Prallheitsgrad,
- —
-
geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der mehr oder weniger leichten Verderblichkeit der Erzeugnisse, ausgenommen bei Erzeugnissen der Güteklasse Extra.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.