Artikel 10 VO (EG) 2001/2065

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 2002. Vor diesem Zeitpunkt auf den Markt gebrachte oder etikettierte Erzeugnisse und Verpackungen, die den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen aufgebraucht werden.

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