Artikel 20 VO (EG) 2001/2130
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2006.
Die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Verordnung hängt von den Ergebnissen des in Artikel 19 Absatz 3 vorgesehenen unabhängigen Bewertungsberichts ab sowie von der Möglichkeit einer Einbeziehung dieser Verordnung in eine einheitliche Rahmenverordnung für Asien und Lateinamerika.
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