Artikel 6 VO (EG) 2001/2298
Die Verordnung (EG) Nr. 259/98 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für Lieferungen im Rahmen der gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe, für die die Ausschreibungsbekanntmachung vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung veröffentlicht wurde.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.