Artikel 4 VO (EG) 2001/2424
Die zur Entwicklung des SIS II erforderlichen Maßnahmen, die die nachstehenden Bereiche betreffen, werden nach dem in Artikel 5 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren erlassen:
- a)
- die Konzeption des physischen Aufbaus des Systems, einschließlich dessen Kommunikationsnetzes;
- b)
- die technischen Aspekte, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen;
- c)
- die technischen Aspekte, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten oder erhebliche technische Auswirkungen auf die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten haben;
- d)
- die Entwicklung der Sicherheitsanforderungen.
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