Artikel 13 VO (EG) 2001/2500

Der Rat wird diese Verordnung vor dem 1. Januar 2006 überprüfen. Zu diesem Zweck übermittelt die Kommission dem Rat bis zum 1. Juli 2005 einen Evaluierungsbericht über die Verordnung und gegebenenfalls einen Änderungsvorschlag.

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