Artikel 2 VO (EG) 2001/257
Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms wird für den Zeitraum 2000 bis 2002 auf 135 Millionen EUR festgelegt. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.
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