ANHANG IV VO (EG) 2001/438

1.
UMFANG DER DER KOMMISSION AUF ANFRAGE ZUM ZWECK VON AKTEN- UND VOR-ORT-KONTROLLEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLENDEN INFORMATIONEN ÜBER OPERATIONEN

Die geforderten Daten können folgende Angaben umfassen, wobei die genaue Zusammenstellung einer Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat für den jeweiligen Fonds (Regionalfonds, Sozialfonds, EAGFL-Ausrichtung, Fischerei) überlassen wird. Die Feldnummern zeigen die bevorzugte Struktur der an die Kommission zu übermittelnden Dateien an(1).

A.
ANGABEN ZUR OPERATION (nach Zuwendungsbescheid)

Feld 1
Operationelles Programm/Einheitliches Programmplanungsdokument, CCI-Code (siehe „Code commun d'identification” )
Feld 2
Operationelles Programm/Einheitliches Programmplanungsdokument, Name
Feld 3
Schwerpunkt (oder Technische Hilfe), Code
Feld 4
Schwerpunkt (oder Technische Hilfe), Name
Feld 5
Programmkomponente (Maßnahme, Untermaßnahme, Aktion usw.), Code
Feld 6
Programmkomponente (Maßnahme, Untermaßnahme, Aktion usw.), Name
Feld 7
Strukturfond
Feld 8
Zahlstelle
Feld 9
Verwaltungsbehörde
Feld 10
Zwischengeschaltete Stelle(n) (nicht Verwaltungsbehörde), der/denen der Endbegünstigte seine Ausgaben erklärt
Feld 11
Operation(2), Code
Feld 12
Operation, Bezeichnung
Feld 13
Name der Region, wo die Operation durchgeführt wird
Feld 14
Region, Code
Feld 15
Kurzbeschreibung der Operation
Feld 16
Beginn des Zeitraums der Zuschussfähigkeit von Ausgaben
Feld 17
Ende des Zeitraums der Zuschussfähigkeit von Ausgaben
Feld 18
Behörde, die den Zuwendungsbescheid ausgestellt hat(3)
Feld 19
Datum des Zuwendungsbescheids
Feld 20
Endbegünstigter(4), Referenznummer
Feld 21
Einrichtung oder Unternehmen, die/das für die Durchführung der Operation gegenüber dem Endbegünstigten verantwortlich ist (wenn nicht selbst Endbegünstigter), Referenznummer
Feld 22
Währung (wenn nicht Euro)
Feld 23
Gesamtkosten der Operation(5)
Feld 24
Zuschussfähige Gesamtkosten der Operation(6)
Feld 25
Für die Kofinanzierung in Betracht zu ziehende Ausgaben(7)
Feld 26
Beteiligung der Gemeinschaft
Feld 27
Beteiligung der Gemeinschaft in % (falls zusätzlich zu Feld 26 aufgezeichnet)
Feld 28
Nationale öffentliche Beteiligung
Feld 29
Nationale öffentliche Beteiligung: staatliche Ebene
Feld 30
Nationale öffentliche Beteiligung: regionale Ebene
Feld 31
Nationale öffentliche Beteiligung: lokale Ebene
Feld 32
Sonstige nationale öffentliche Mittel
Feld 33
Private Finanzierung
Feld 34
Finanzierung durch die EIB
Feld 35
Sonstige Finanzierung
Feld 36
Intervention nach Kategorie oder Sub-Kategorie (nach Abschnitt 3 dieses Anhangs)
Feld 37
Lage in städtischem/ländlichem Raum(8)
Feld 38
Auswirkungen auf die Umwelt(9)
Feld 39
Auswirkungen auf die Gleichberechtigung(10)
Feld 40
Indikator(11)
Feld 41
Maßeinheit des Indikators
Feld 42
Indikatorzielwert für die Operation

B.
FÜR DIE OPERATION GEMELDETE AUSGABEN

Die angeforderten Informationen können sich auf Angaben über die für die betreffende Operation vom Endbegünstigten gemeldeten Ausgaben beschränken (Abschnitt 1). Nach Übereinkunft mit dem Mitgliedsland können sich die angeforderte Information auf Aufstellungen über die einzelnen vom Endbegünstigten oder der/dem die Operation durchführenden Einrichtung/Unternehmen (wenn nicht Endbegünstigter) getätigten Zahlungen beziehen (Abschnitt 2).

1.
Vom Endbegünstigten gemeldete Ausgaben, zur Berücksichtigung in Ausgabenerklärungen an die Kommission

Feld 43
Operation, Code (= Feld 11)
Feld 44
Operation, Bezeichnung (= Feld 12)
Feld 45
Referenznummer der Ausgabenmeldung
Feld 46
Als zuwendungsfähig zur Kofinanzierung gemeldeter Betrag
Feld 47
Beteiligung der Gemeinschaft
Feld 48
Beteiligung der Gemeinschaft in % (falls zusätzlich zu Feld 47 aufgezeichnet)
Feld 49
Nationale öffentliche Beteiligung
Feld 50
Nationale öffentliche Beteiligung: staatliche Ebene
Feld 51
National öffentliche Beteiligung: regionale Ebene
Feld 52
Nationale öffentliche Beteiligung: lokale Ebene
Feld 53
Sonstige nationale öffentliche Mittel
Feld 54
Private Finanzierung
Feld 55
Finanzierung der EIB
Feld 56
Sonstige Finanzierung
Feld 57
Name der die Ausgaben meldenden Einrichtung, falls nicht Endbegünstigter(12)
Feld 58
Buchungsdatum (Datum, an dem die Unterlage erstellt wurde)(13)
Feld 59
Ort, an dem die einzelnen Belege zu der Ausgabenmeldung des Endbegünstigten aufbewahrt sind(14)
Feld 60
Beginn des Zeitraums, in dem die Ausgaben getätigt wurden
Feld 61
Ende des Zeitraums, in dem die Ausgaben getätigt wurden
Feld 62
Von den gemeldeten Ausgaben abgezogene Einnahmen (falls zutreffend)
Feld 63
Aufgrund von Finanzkorrekturen vorgenommene Abzüge (falls zutreffend)
Feld 64
Von der Zahlstelle gemeldete und bescheinigte Ausgaben (Euro)
Feld 65
Datum der Ausgabenerklärung der Zahlstelle
Feld 66
Verwendete(r) Euroumrechnungskurs(e)(15)
Feld 67
Datum von Vor-Ort-Prüfung (falls zutreffend)
Feld 68
Einrichtung, die die Vor-Ort-Prüfung durchführte
Feld 69
Indikator (= 40)(16)
Feld 70
Maßeinheit des Indikators (= 41)
Feld 71
Grad der Zielerreichung für die Operation am Zeitpunkt der Ausgabenmeldung (%)
Feld 72
Grad der Zielerreichung für die Operation am Zeitpunkt der Ausgabenmeldung im Vergleich zum im Plan vorausgesehenen Fortschritt (%)

2.
Angaben zu einzelnen vom Endbegünstigten oder von der/dem die Operation durchführenden Einrichtung/Unternehmen getätigten Zahlungen (nach Vereinbarung)

Feld 73
Zahlungsbetrag
Feld 74
Referenznummer der Zahlung
Feld 75
Datum der Zahlung(17)
Feld 76
Datum der Buchung(18)
Feld 77
Ort, an dem die einzelnen Belege zu der vom Endbegünstigten getätigten Zahlung aufbewahrt sind(19)
Feld 78
Name des Zahlungsempfängers (Lieferant von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen, Unternehmer)
Feld 79
Referenznummer des Zahlungsempfängers

2.
EINTEILUNG VON STRUKTURFONDSINTERVENTIONEN NACH BEREICHEN

A.
Bereiche

Die folgende Liste der verschiedenen Kategorien von Strukturfondsinterventionen wurde nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 erstellt mit dem Ziel, die Dienststellen der Kommission bei der Berichterstattung über die Tätigkeit der Strukturfonds zu unterstützen. Die nach Kategorien aufgeschlüsselten Informationen sind nicht nur für die Erstellung der Jahresberichte über die Strukturfonds und für die Erarbeitung klarer Mitteilungen zu den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken wichtig. Sie versetzen die Kommission auch in die Lage, Informationsanfragen aus anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit korrekt zu beantworten. Diese Aufschlüsselung nach Kategorien soll bei der Information über die Programme und bei deren Verwaltung behilflich sein und die in den Programmschwerpunkten vorgenommene Klassifizierung oder die Kategorien der bei der Bewertung ermittelten spezifischen Wirkungsindikatoren und Maßnahmen nicht ersetzen. Bei der Ausarbeitung der Maßnahmen im Rahmen der Strukturfondsprogramme bleibt es den Mitgliedstaaten freigestellt, eine Einteilung zu wählen, die sich zwar an die Systematik der Kommission anlehnt, aber der nationalen und regionalen Situation besser gerecht wird. Für die Kommission kommt es darauf an, dass sie in der Lage ist, Maßnahmen übergreifende Zusammenfassungen über die Tätigkeiten der Strukturfonds zu erstellen. Deshalb ist in der Ergänzung zur Programmplanung die Beziehung der einzelnen Maßnahmen zu den entsprechenden Kategorien aus der Systematik der Kommission aufzuzeigen, indem z. B. jeder Maßnahme der treffende Code zugewiesen oder die Entsprechung zwischen dem nationalen Code und dem Kommissionscode deutlich gemacht wird. Auch in den jährlichen Durchführungsberichten zu den Programmen sollte diese Beziehung entsprechend dargelegt werden. Diese Systematik ist nicht vollkommen neu, denn sie wurde von den 14 Basiskategorien abgeleitet, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Zusätzlichkeit unter Ziel 1 während des vorherigen Programmplanungszeitraums verwendet wurden.

B.
Zusätzliche Angaben

Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission im Rahmen der Finanzverwaltung der Maßnahmen die Informationen festgelegt hat, die von den Mitgliedstaaten mitzuteilen sind, nämlich ob ein Projekt
1.
sich a) in städtischem oder b) in ländlichem Gebiet befindet oder c) geographisch nicht begrenzt ist;
2.
a) hauptsächlich umweltorientiert, b) umweltfreundlich, c) umweltneutral ist;
3.
a) hauptsächlich auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gerichtet ist, b) die Gleichbehandlung fördert, c) in Bezug auf die Gleichbehandlung neutral ist.
Die Vorlage dieser Informationen im Rahmen der Finanzverwaltung und die Verwendung der folgenden Einteilung erleichtern es der Kommission, den Forderungen der europäischen Bürger nachzukommen.

3.
EINTEILUNG

1.
Wirtschaftsbereich

11
Landwirtschaft

111
Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
112
Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte
113
Landwirtschaftliche Berufsbildung
114
Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

12
Forstwirtschaft

121
Investitionen in der Forstwirtschaft
122
Verbesserung der Nutzung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
123
Förderung neuer Absatzmöglichkeiten bei der Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
124
Gründung von Vereinigungen für Forstwirte
125
Wiederherstellung des forstwirtschaftlichen Potentials nach Naturkatastrophen und Einführung präventiver Schutzmaßnahmen
126
Aufforstung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen
127
Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Gleichgewichts geschützter Wälder
128
Forstwirtschaftliche Berufsbildung

13
Förderung der Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete

1301
Bodenverbesserung
1302
Flurbereinigung
1303
Schaffung von Vertretungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe und von Beratungsdiensten für die Betriebsführung
1304
Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten
1305
Grundlegende Dienste für die ländliche Wirtschaft und die Landbevölkerung
1306
Erneuerung und Entwicklung von Dörfern und ländlichen Gebieten sowie Erhalt des ländlichen Kulturgutes
1307
Diversifizierung landwirtschaftlicher und agrarähnlicher Tätigkeiten zur Erweiterung des Tätigkeitsbereichs oder zur Schaffung zusätzlichen Einkommens
1308
Wasserressourcenmanagement in der Landwirtschaft
1309
Entwicklung und Verbesserung der Infrastrukturen in Verbindung mit der Entwicklung der Landwirtschaft
1310
Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs
1311
Förderung des ländlichen Handwerks
1312
Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erhaltung von Land, Forst und Landschaft sowie Verbesserung des Tierschutzes
1313
Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Potentials nach Naturkatastrophen und Einführung präventiver Schutzmaßnahmen
1314
Neue Finanztechniken

14
Fischerei

141
Anpassung der Fischfangtätigkeit
142
Umbau und Modernisierung der Fischfangflotte
143
Verarbeitung, Absatzförderung und Vermarktung der Erzeugnisse
144
Aquakultur
145
Ausstattung von Fischereihäfen und Entwicklung von Fischereiressourcen
146
Sozioökonomische Begleitmaßnahmen und Beihilfen für vorübergehende Einstellung der Fischerei und sonstiger finanzieller Ausgleich
147
Berufständische Maßnahmen, kleine Küstenfischerei und Inlandsfischerei
148
Von anderen Strukturfonds (EFRE, ESF) finanzierte Maßnahmen

15
Beihilfen für Großunternehmen

151
Sachinvestitionen (Einrichtung und Ausstattung, staatliche Beihilfen)
152
Umwelttechnologien, saubere und wirtschaftliche Energietechnologien
153
Unternehmensberatung (einschließlich Internationalisierung, Export, Umweltmanagement, Technologieerwerb)
154
Unterstützung für Angehörige (Gesundheit und Sicherheit, Betreuung abhängiger Personen)
155
Neuere Finanztechniken

16
Beihilfen für KMU und Handwerksbetriebe

161
Sachinvestitionen (Einrichtungen und Ausstattungen, Beteiligung an staatlichen Beihilfen)
162
Umwelttechnologien, saubere und wirtschaftliche Energietechnologien
163
Unternehmensberatung (Information, Unternehmensplanung, Beratungsdienste, Marketing, Management, Design, Internationalisierung, Export, Umweltmanagement, Technologieerwerb)
164
Gemeinsame Dienste für Unternehmen (Unternehmensparks, Gründerzentren, Animation, Promotionskampagnen, Vernetzung, Konferenzen, Messen)
165
Neuere Finanztechniken
166
Dienste in der Sozialwirtschaft (Betreuung abhängiger Personen, Gesundheit und Sicherheit, kulturelle Aktivitäten)
167
Berufliche Bildung für KMU und Handwerksbetriebe

17
Fremdenverkehr

171
Sachinvestitionen (Informationszentren, Beherbergung, Gaststätten, Aussstattung)
172
Immaterielle Investitionen (Planung und Organisation eines touristischen Angebots, Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit)
173
Gemeinsame Dienste für Unternehmen im Fremdenverkehrsbereich (einschließlich Werbekampagnen, Vernetzung, Konferenzen, Messen)
174
Berufliche Bildung für Fremdenverkehr

18
Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FuE/I)

181
Forschungsprojekte an Hochschulen und in Forschungsinstituten
182
Innovation und Technologietransfer, Vernetzung von und Partnerschaften zwischen Unternehmen und/oder Forschungszentren
183
FuE/I-Infrastrukturen
184
Fortbildung für Forscher

2.
Humanressourcen

21
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
22
Soziale Integration
23
Ausbau der allgemeinen und der elementaren beruflichen Bildung (Einzelpersonen, Unternehmen)
24
Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte, Unternehmergeist und Innovationsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologien (Einzelpersonen, Unternehmen)
25
Positive Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen

3.
Basisinfrastruktur

31
Verkehrsinfrastrukturen

311
Schiene
312
Straße
3121
Bundesstraßen
3122
Land- und Gemeindestraßen
3123
Fahrradwege
313
Autobahnen
314
Flughäfen
315
Häfen
316
Schifffahrtswege
317
Städtischer Nahverkehr
318
Kombinierte Transportmittel
319
Intelligente Beförderungssysteme

32
Infrastrukturen im Bereich Telekommunikation und Informationsgesellschaft

321
Basisinfrastrukturen
322
Informations- und Kommunikationstechnologie (einschließlich Sicherheit und Risikoverhütung)
323
Dienste und Anwendungen für den Bürger (Gesundheit, Verwaltung, Bildung …)
324
Dienste und Anwendungen für KMU (elektronischer Geschäftsverkehr, Vernetzung, Aus-/Weiterbildung …)

33
Infrastrukturen im Energiebereich (Erzeugung und Verteilung)

331
Strom, Gas, Mineralöl, feste Brennstoffe
332
Erneuerbare Energiequellen (Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse)
333
Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung, Energiekontrolle

34
Umweltinfrastrukturen (einschließlich Wasser)

341
Luft
342
Lärm
343
Hausmüll und Industrieabfälle (einschließlich Krankenhaus- und Sonderabfälle)
344
Trinkwasser (Sammlung, Speicherung, Behandlung und Verteilung)
345
Abwasser, Abwasserbehandlung

35
Raumplanung und Sanierung

351
Konversion und Sanierung von Industrie- und Militärstandorten
352
Sanierung städtischer Bereiche
353
Schutz, Verbesserung und Wiederherrichtung der natürlichen Lebensräume
354
Erhalt und Aufwertung des kulturellen Erbes

36
Infrastrukturen im Sozial- und Gesundheitsbereich

4.
Verschiedenes

41
Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (EFRE, ESF, EAFGL, FIAF)

411
Planung, Umsetzung, Follow-up
412
Bewertung
413
Untersuchungen
414
Innovative Maßnahmen
415
Information der Bürger

Fußnote(n):

(1)

Siehe Hinweise zur Erstellung von Dateien in Anhang V, Ziffer 2.

(2)

Eine „Operation” ist ein Vorhaben oder eine Aktion, die von dem „Endbegünstigten” oder, wenn dieser nicht der Endempfänger der Fördermittel ist, von einer Einrichtung oder einem Unternehmen unter seiner Verantwortung durchgeführt wird, die ähnliche Aktivitäten betrifft, und die gewöhnlich Gegenstand eines einzelnen Zuwendungsbescheides ist. Daten zu den einzelnen Operationen sind erforderlich, nicht solche, die die Gesamtheit der Aktivitäten von „Endbegünstigten” , die die Operationen nicht selber ausführen, umfassen (vgl. Anhang I dieser Verordnung und die Ziffern 1.2, 1.3 und 2 von Regel Nr. 1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 über die Zuschussfähigkeit von Ausgaben. Bei Richtlinien mit einer Vielzahl kleiner Endbegünstigter kann jedoch die Vorlage von aggregierten Daten vereinbart werden.

(3)

Siehe Anhang I, Ziffer 3.

(4)

Nach Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 zum Zweck der Erklärung von Ausgaben bezeichnete Stelle.

(5)

Einschließlich nicht zuschussfähiger Kosten, die von der bei der Berechnung der öffentlichen Kofinanzierung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage ausgeschlossen werden.

(6)

Kosten, die in die bei der Berechnung der öffentlichen Kofinanzierung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage eingeschlossen sind.

(7)

Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.

(8)

Lage in a) städtischem oder b) ländlichem Gebiet oder c) geographisch nicht begrenzt.

(9)

a) Hauptsächlich umweltorientiert, b) umweltfreundlich, c) umweltneutral.

(10)

a) Hauptsächlich auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gerichtet, b) fördert die Gleichbehandlung, c) neutral in Bezug auf die Gleichbehandlung.

(11)

Die hauptsächlichen Monitoring-Indikatoren sind anzugeben (nach Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat).

(12)

Wenn der Endbegünstigte Ausgaben an zwischengeschaltete Stellen oder an die Verwaltungsbehörde meldet, die dann die Ausgabenmeldung an die Zahlstelle weiterleiten, kann die Kommission Angaben zu den Ausgabenmeldungen auf allen Ebenen anfordern, um dem Prüfpfad zu folgen (siehe Anhang I, Ziffer 5).

(13)

Anhang I, Ziffer 1.

(14)

Prüfpfad, siehe Anhang I, Ziffer 8.

(15)

Angabe der verwendeten Umrechnungskurse für jeden vom Endbegünstigten gemeldeten Betrag, falls mehrere Meldungen vorliegen.

(16)

Die hauptsächlichen Monitoring-Indikatoren sind anzugeben (nach Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat).

(17)

Anhang I, Ziffer 1.

(18)

Anhang I, Ziffer 1.

(19)

Anhang II, Ziffer 8.

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