ANHANG IV VO (EG) 2001/438
-
1.
-
UMFANG DER DER KOMMISSION AUF ANFRAGE ZUM ZWECK VON AKTEN- UND VOR-ORT-KONTROLLEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLENDEN INFORMATIONEN ÜBER OPERATIONEN
Die geforderten Daten können folgende Angaben umfassen, wobei die genaue Zusammenstellung einer Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat für den jeweiligen Fonds (Regionalfonds, Sozialfonds, EAGFL-Ausrichtung, Fischerei) überlassen wird. Die Feldnummern zeigen die bevorzugte Struktur der an die Kommission zu übermittelnden Dateien an(1).- A.
- ANGABEN ZUR OPERATION (nach Zuwendungsbescheid)
- Feld 1
- Operationelles Programm/Einheitliches Programmplanungsdokument, CCI-Code (siehe „Code commun d'identification” )
- Feld 2
- Operationelles Programm/Einheitliches Programmplanungsdokument, Name
- Feld 3
- Schwerpunkt (oder Technische Hilfe), Code
- Feld 4
- Schwerpunkt (oder Technische Hilfe), Name
- Feld 5
- Programmkomponente (Maßnahme, Untermaßnahme, Aktion usw.), Code
- Feld 6
- Programmkomponente (Maßnahme, Untermaßnahme, Aktion usw.), Name
- Feld 7
- Strukturfond
- Feld 8
- Zahlstelle
- Feld 9
- Verwaltungsbehörde
- Feld 10
- Zwischengeschaltete Stelle(n) (nicht Verwaltungsbehörde), der/denen der Endbegünstigte seine Ausgaben erklärt
- Feld 11
- Operation(2), Code
- Feld 12
- Operation, Bezeichnung
- Feld 13
- Name der Region, wo die Operation durchgeführt wird
- Feld 14
- Region, Code
- Feld 15
- Kurzbeschreibung der Operation
- Feld 16
- Beginn des Zeitraums der Zuschussfähigkeit von Ausgaben
- Feld 17
- Ende des Zeitraums der Zuschussfähigkeit von Ausgaben
- Feld 18
- Behörde, die den Zuwendungsbescheid ausgestellt hat(3)
- Feld 19
- Datum des Zuwendungsbescheids
- Feld 20
- Endbegünstigter(4), Referenznummer
- Feld 21
- Einrichtung oder Unternehmen, die/das für die Durchführung der Operation gegenüber dem Endbegünstigten verantwortlich ist (wenn nicht selbst Endbegünstigter), Referenznummer
- Feld 22
- Währung (wenn nicht Euro)
- Feld 23
- Gesamtkosten der Operation(5)
- Feld 24
- Zuschussfähige Gesamtkosten der Operation(6)
- Feld 25
- Für die Kofinanzierung in Betracht zu ziehende Ausgaben(7)
- Feld 26
- Beteiligung der Gemeinschaft
- Feld 27
- Beteiligung der Gemeinschaft in % (falls zusätzlich zu Feld 26 aufgezeichnet)
- Feld 28
- Nationale öffentliche Beteiligung
- Feld 29
- Nationale öffentliche Beteiligung: staatliche Ebene
- Feld 30
- Nationale öffentliche Beteiligung: regionale Ebene
- Feld 31
- Nationale öffentliche Beteiligung: lokale Ebene
- Feld 32
- Sonstige nationale öffentliche Mittel
- Feld 33
- Private Finanzierung
- Feld 34
- Finanzierung durch die EIB
- Feld 35
- Sonstige Finanzierung
- Feld 36
- Intervention nach Kategorie oder Sub-Kategorie (nach Abschnitt 3 dieses Anhangs)
- Feld 37
- Lage in städtischem/ländlichem Raum(8)
- Feld 38
- Auswirkungen auf die Umwelt(9)
- Feld 39
- Auswirkungen auf die Gleichberechtigung(10)
- Feld 40
- Indikator(11)
- Feld 41
- Maßeinheit des Indikators
- Feld 42
- Indikatorzielwert für die Operation
- B.
- FÜR DIE OPERATION GEMELDETE AUSGABEN
Die angeforderten Informationen können sich auf Angaben über die für die betreffende Operation vom Endbegünstigten gemeldeten Ausgaben beschränken (Abschnitt 1). Nach Übereinkunft mit dem Mitgliedsland können sich die angeforderte Information auf Aufstellungen über die einzelnen vom Endbegünstigten oder der/dem die Operation durchführenden Einrichtung/Unternehmen (wenn nicht Endbegünstigter) getätigten Zahlungen beziehen (Abschnitt 2).- 1.
- Vom Endbegünstigten gemeldete Ausgaben, zur Berücksichtigung in Ausgabenerklärungen an die Kommission
- Feld 43
- Operation, Code (= Feld 11)
- Feld 44
- Operation, Bezeichnung (= Feld 12)
- Feld 45
- Referenznummer der Ausgabenmeldung
- Feld 46
- Als zuwendungsfähig zur Kofinanzierung gemeldeter Betrag
- Feld 47
- Beteiligung der Gemeinschaft
- Feld 48
- Beteiligung der Gemeinschaft in % (falls zusätzlich zu Feld 47 aufgezeichnet)
- Feld 49
- Nationale öffentliche Beteiligung
- Feld 50
- Nationale öffentliche Beteiligung: staatliche Ebene
- Feld 51
- National öffentliche Beteiligung: regionale Ebene
- Feld 52
- Nationale öffentliche Beteiligung: lokale Ebene
- Feld 53
- Sonstige nationale öffentliche Mittel
- Feld 54
- Private Finanzierung
- Feld 55
- Finanzierung der EIB
- Feld 56
- Sonstige Finanzierung
- Feld 57
- Name der die Ausgaben meldenden Einrichtung, falls nicht Endbegünstigter(12)
- Feld 58
- Buchungsdatum (Datum, an dem die Unterlage erstellt wurde)(13)
- Feld 59
- Ort, an dem die einzelnen Belege zu der Ausgabenmeldung des Endbegünstigten aufbewahrt sind(14)
- Feld 60
- Beginn des Zeitraums, in dem die Ausgaben getätigt wurden
- Feld 61
- Ende des Zeitraums, in dem die Ausgaben getätigt wurden
- Feld 62
- Von den gemeldeten Ausgaben abgezogene Einnahmen (falls zutreffend)
- Feld 63
- Aufgrund von Finanzkorrekturen vorgenommene Abzüge (falls zutreffend)
- Feld 64
- Von der Zahlstelle gemeldete und bescheinigte Ausgaben (Euro)
- Feld 65
- Datum der Ausgabenerklärung der Zahlstelle
- Feld 66
- Verwendete(r) Euroumrechnungskurs(e)(15)
- Feld 67
- Datum von Vor-Ort-Prüfung (falls zutreffend)
- Feld 68
- Einrichtung, die die Vor-Ort-Prüfung durchführte
- Feld 69
- Indikator (= 40)(16)
- Feld 70
- Maßeinheit des Indikators (= 41)
- Feld 71
- Grad der Zielerreichung für die Operation am Zeitpunkt der Ausgabenmeldung (%)
- Feld 72
- Grad der Zielerreichung für die Operation am Zeitpunkt der Ausgabenmeldung im Vergleich zum im Plan vorausgesehenen Fortschritt (%)
- 2.
- Angaben zu einzelnen vom Endbegünstigten oder von der/dem die Operation durchführenden Einrichtung/Unternehmen getätigten Zahlungen (nach Vereinbarung)
- Feld 73
- Zahlungsbetrag
- Feld 74
- Referenznummer der Zahlung
- Feld 75
- Datum der Zahlung(17)
- Feld 76
- Datum der Buchung(18)
- Feld 77
- Ort, an dem die einzelnen Belege zu der vom Endbegünstigten getätigten Zahlung aufbewahrt sind(19)
- Feld 78
- Name des Zahlungsempfängers (Lieferant von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen, Unternehmer)
- Feld 79
- Referenznummer des Zahlungsempfängers
- 2.
- EINTEILUNG VON STRUKTURFONDSINTERVENTIONEN NACH BEREICHEN
- A.
- Bereiche
Die folgende Liste der verschiedenen Kategorien von Strukturfondsinterventionen wurde nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 erstellt mit dem Ziel, die Dienststellen der Kommission bei der Berichterstattung über die Tätigkeit der Strukturfonds zu unterstützen. Die nach Kategorien aufgeschlüsselten Informationen sind nicht nur für die Erstellung der Jahresberichte über die Strukturfonds und für die Erarbeitung klarer Mitteilungen zu den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken wichtig. Sie versetzen die Kommission auch in die Lage, Informationsanfragen aus anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit korrekt zu beantworten. Diese Aufschlüsselung nach Kategorien soll bei der Information über die Programme und bei deren Verwaltung behilflich sein und die in den Programmschwerpunkten vorgenommene Klassifizierung oder die Kategorien der bei der Bewertung ermittelten spezifischen Wirkungsindikatoren und Maßnahmen nicht ersetzen. Bei der Ausarbeitung der Maßnahmen im Rahmen der Strukturfondsprogramme bleibt es den Mitgliedstaaten freigestellt, eine Einteilung zu wählen, die sich zwar an die Systematik der Kommission anlehnt, aber der nationalen und regionalen Situation besser gerecht wird. Für die Kommission kommt es darauf an, dass sie in der Lage ist, Maßnahmen übergreifende Zusammenfassungen über die Tätigkeiten der Strukturfonds zu erstellen. Deshalb ist in der Ergänzung zur Programmplanung die Beziehung der einzelnen Maßnahmen zu den entsprechenden Kategorien aus der Systematik der Kommission aufzuzeigen, indem z. B. jeder Maßnahme der treffende Code zugewiesen oder die Entsprechung zwischen dem nationalen Code und dem Kommissionscode deutlich gemacht wird. Auch in den jährlichen Durchführungsberichten zu den Programmen sollte diese Beziehung entsprechend dargelegt werden. Diese Systematik ist nicht vollkommen neu, denn sie wurde von den 14 Basiskategorien abgeleitet, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Zusätzlichkeit unter Ziel 1 während des vorherigen Programmplanungszeitraums verwendet wurden.- B.
- Zusätzliche Angaben
Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission im Rahmen der Finanzverwaltung der Maßnahmen die Informationen festgelegt hat, die von den Mitgliedstaaten mitzuteilen sind, nämlich ob ein Projekt- 1.
- sich a) in städtischem oder b) in ländlichem Gebiet befindet oder c) geographisch nicht begrenzt ist;
- 2.
- a) hauptsächlich umweltorientiert, b) umweltfreundlich, c) umweltneutral ist;
- 3.
- a) hauptsächlich auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gerichtet ist, b) die Gleichbehandlung fördert, c) in Bezug auf die Gleichbehandlung neutral ist.
- 3.
- EINTEILUNG
- 1.
- Wirtschaftsbereich
- 11
- Landwirtschaft
- 111
- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
- 112
- Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte
- 113
- Landwirtschaftliche Berufsbildung
- 114
- Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 12
- Forstwirtschaft
- 121
- Investitionen in der Forstwirtschaft
- 122
- Verbesserung der Nutzung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 123
- Förderung neuer Absatzmöglichkeiten bei der Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 124
- Gründung von Vereinigungen für Forstwirte
- 125
- Wiederherstellung des forstwirtschaftlichen Potentials nach Naturkatastrophen und Einführung präventiver Schutzmaßnahmen
- 126
- Aufforstung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen
- 127
- Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Gleichgewichts geschützter Wälder
- 128
- Forstwirtschaftliche Berufsbildung
- 13
- Förderung der Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete
- 1301
- Bodenverbesserung
- 1302
- Flurbereinigung
- 1303
- Schaffung von Vertretungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe und von Beratungsdiensten für die Betriebsführung
- 1304
- Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten
- 1305
- Grundlegende Dienste für die ländliche Wirtschaft und die Landbevölkerung
- 1306
- Erneuerung und Entwicklung von Dörfern und ländlichen Gebieten sowie Erhalt des ländlichen Kulturgutes
- 1307
- Diversifizierung landwirtschaftlicher und agrarähnlicher Tätigkeiten zur Erweiterung des Tätigkeitsbereichs oder zur Schaffung zusätzlichen Einkommens
- 1308
- Wasserressourcenmanagement in der Landwirtschaft
- 1309
- Entwicklung und Verbesserung der Infrastrukturen in Verbindung mit der Entwicklung der Landwirtschaft
- 1310
- Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs
- 1311
- Förderung des ländlichen Handwerks
- 1312
- Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erhaltung von Land, Forst und Landschaft sowie Verbesserung des Tierschutzes
- 1313
- Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Potentials nach Naturkatastrophen und Einführung präventiver Schutzmaßnahmen
- 1314
- Neue Finanztechniken
- 14
- Fischerei
- 141
- Anpassung der Fischfangtätigkeit
- 142
- Umbau und Modernisierung der Fischfangflotte
- 143
- Verarbeitung, Absatzförderung und Vermarktung der Erzeugnisse
- 144
- Aquakultur
- 145
- Ausstattung von Fischereihäfen und Entwicklung von Fischereiressourcen
- 146
- Sozioökonomische Begleitmaßnahmen und Beihilfen für vorübergehende Einstellung der Fischerei und sonstiger finanzieller Ausgleich
- 147
- Berufständische Maßnahmen, kleine Küstenfischerei und Inlandsfischerei
- 148
- Von anderen Strukturfonds (EFRE, ESF) finanzierte Maßnahmen
- 15
- Beihilfen für Großunternehmen
- 151
- Sachinvestitionen (Einrichtung und Ausstattung, staatliche Beihilfen)
- 152
- Umwelttechnologien, saubere und wirtschaftliche Energietechnologien
- 153
- Unternehmensberatung (einschließlich Internationalisierung, Export, Umweltmanagement, Technologieerwerb)
- 154
- Unterstützung für Angehörige (Gesundheit und Sicherheit, Betreuung abhängiger Personen)
- 155
- Neuere Finanztechniken
- 16
- Beihilfen für KMU und Handwerksbetriebe
- 161
- Sachinvestitionen (Einrichtungen und Ausstattungen, Beteiligung an staatlichen Beihilfen)
- 162
- Umwelttechnologien, saubere und wirtschaftliche Energietechnologien
- 163
- Unternehmensberatung (Information, Unternehmensplanung, Beratungsdienste, Marketing, Management, Design, Internationalisierung, Export, Umweltmanagement, Technologieerwerb)
- 164
- Gemeinsame Dienste für Unternehmen (Unternehmensparks, Gründerzentren, Animation, Promotionskampagnen, Vernetzung, Konferenzen, Messen)
- 165
- Neuere Finanztechniken
- 166
- Dienste in der Sozialwirtschaft (Betreuung abhängiger Personen, Gesundheit und Sicherheit, kulturelle Aktivitäten)
- 167
- Berufliche Bildung für KMU und Handwerksbetriebe
- 17
- Fremdenverkehr
- 171
- Sachinvestitionen (Informationszentren, Beherbergung, Gaststätten, Aussstattung)
- 172
- Immaterielle Investitionen (Planung und Organisation eines touristischen Angebots, Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit)
- 173
- Gemeinsame Dienste für Unternehmen im Fremdenverkehrsbereich (einschließlich Werbekampagnen, Vernetzung, Konferenzen, Messen)
- 174
- Berufliche Bildung für Fremdenverkehr
- 18
- Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FuE/I)
- 181
- Forschungsprojekte an Hochschulen und in Forschungsinstituten
- 182
- Innovation und Technologietransfer, Vernetzung von und Partnerschaften zwischen Unternehmen und/oder Forschungszentren
- 183
- FuE/I-Infrastrukturen
- 184
- Fortbildung für Forscher
- 2.
- Humanressourcen
- 21
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
- 22
- Soziale Integration
- 23
- Ausbau der allgemeinen und der elementaren beruflichen Bildung (Einzelpersonen, Unternehmen)
- 24
- Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte, Unternehmergeist und Innovationsfähigkeit, Informations- und Kommunikationstechnologien (Einzelpersonen, Unternehmen)
- 25
- Positive Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen
- 3.
- Basisinfrastruktur
- 31
- Verkehrsinfrastrukturen
- 311
- Schiene
- 312
- Straße
- 3121
- Bundesstraßen
- 3122
- Land- und Gemeindestraßen
- 3123
- Fahrradwege
- 313
- Autobahnen
- 314
- Flughäfen
- 315
- Häfen
- 316
- Schifffahrtswege
- 317
- Städtischer Nahverkehr
- 318
- Kombinierte Transportmittel
- 319
- Intelligente Beförderungssysteme
- 32
- Infrastrukturen im Bereich Telekommunikation und Informationsgesellschaft
- 321
- Basisinfrastrukturen
- 322
- Informations- und Kommunikationstechnologie (einschließlich Sicherheit und Risikoverhütung)
- 323
- Dienste und Anwendungen für den Bürger (Gesundheit, Verwaltung, Bildung …)
- 324
- Dienste und Anwendungen für KMU (elektronischer Geschäftsverkehr, Vernetzung, Aus-/Weiterbildung …)
- 33
- Infrastrukturen im Energiebereich (Erzeugung und Verteilung)
- 331
- Strom, Gas, Mineralöl, feste Brennstoffe
- 332
- Erneuerbare Energiequellen (Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse)
- 333
- Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung, Energiekontrolle
- 34
- Umweltinfrastrukturen (einschließlich Wasser)
- 341
- Luft
- 342
- Lärm
- 343
- Hausmüll und Industrieabfälle (einschließlich Krankenhaus- und Sonderabfälle)
- 344
- Trinkwasser (Sammlung, Speicherung, Behandlung und Verteilung)
- 345
- Abwasser, Abwasserbehandlung
- 35
- Raumplanung und Sanierung
- 351
- Konversion und Sanierung von Industrie- und Militärstandorten
- 352
- Sanierung städtischer Bereiche
- 353
- Schutz, Verbesserung und Wiederherrichtung der natürlichen Lebensräume
- 354
- Erhalt und Aufwertung des kulturellen Erbes
- 36
- Infrastrukturen im Sozial- und Gesundheitsbereich
- 4.
- Verschiedenes
- 41
- Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (EFRE, ESF, EAFGL, FIAF)
- 411
- Planung, Umsetzung, Follow-up
- 412
- Bewertung
- 413
- Untersuchungen
- 414
- Innovative Maßnahmen
- 415
- Information der Bürger
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Hinweise zur Erstellung von Dateien in Anhang V, Ziffer 2.
- (2)
Eine „Operation” ist ein Vorhaben oder eine Aktion, die von dem „Endbegünstigten” oder, wenn dieser nicht der Endempfänger der Fördermittel ist, von einer Einrichtung oder einem Unternehmen unter seiner Verantwortung durchgeführt wird, die ähnliche Aktivitäten betrifft, und die gewöhnlich Gegenstand eines einzelnen Zuwendungsbescheides ist. Daten zu den einzelnen Operationen sind erforderlich, nicht solche, die die Gesamtheit der Aktivitäten von „Endbegünstigten” , die die Operationen nicht selber ausführen, umfassen (vgl. Anhang I dieser Verordnung und die Ziffern 1.2, 1.3 und 2 von Regel Nr. 1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 über die Zuschussfähigkeit von Ausgaben. Bei Richtlinien mit einer Vielzahl kleiner Endbegünstigter kann jedoch die Vorlage von aggregierten Daten vereinbart werden.
- (3)
Siehe Anhang I, Ziffer 3.
- (4)
Nach Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 zum Zweck der Erklärung von Ausgaben bezeichnete Stelle.
- (5)
Einschließlich nicht zuschussfähiger Kosten, die von der bei der Berechnung der öffentlichen Kofinanzierung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage ausgeschlossen werden.
- (6)
Kosten, die in die bei der Berechnung der öffentlichen Kofinanzierung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage eingeschlossen sind.
- (7)
Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.
- (8)
Lage in a) städtischem oder b) ländlichem Gebiet oder c) geographisch nicht begrenzt.
- (9)
a) Hauptsächlich umweltorientiert, b) umweltfreundlich, c) umweltneutral.
- (10)
a) Hauptsächlich auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gerichtet, b) fördert die Gleichbehandlung, c) neutral in Bezug auf die Gleichbehandlung.
- (11)
Die hauptsächlichen Monitoring-Indikatoren sind anzugeben (nach Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat).
- (12)
Wenn der Endbegünstigte Ausgaben an zwischengeschaltete Stellen oder an die Verwaltungsbehörde meldet, die dann die Ausgabenmeldung an die Zahlstelle weiterleiten, kann die Kommission Angaben zu den Ausgabenmeldungen auf allen Ebenen anfordern, um dem Prüfpfad zu folgen (siehe Anhang I, Ziffer 5).
- (13)
Anhang I, Ziffer 1.
- (14)
Prüfpfad, siehe Anhang I, Ziffer 8.
- (15)
Angabe der verwendeten Umrechnungskurse für jeden vom Endbegünstigten gemeldeten Betrag, falls mehrere Meldungen vorliegen.
- (16)
Die hauptsächlichen Monitoring-Indikatoren sind anzugeben (nach Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat).
- (17)
Anhang I, Ziffer 1.
- (18)
Anhang I, Ziffer 1.
- (19)
Anhang II, Ziffer 8.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.