Artikel 16 VO (EG) 2001/467
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Die Artikel 4 und 5 finden ab dem Tag des in Artikel 10 vorgesehenen Inkrafttretens der Verordnung der Kommission zur Festlegung des Anhangs III Anwendung.
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