Artikel 8 VO (EG) 2001/467
Die Teilnahme an Maßnahmen, deren Ziel oder Folge direkt oder indirekt entweder die Förderung der in Artikel 2, 4, 5 und 6 genannten Transaktionen oder Aktivitäten oder des Betriebs der in Artikel 7 genannten Einrichtungen oder die Umgehung der Vorschriften dieser Verordnung — sei es über natürliche oder juristische Personen, Institutionen oder Einrichtungen oder über Einrichtungen, die als Mittler oder in eigenem Namen auftreten, oder über andere Mittel und Wege — ist untersagt.
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