ANHANG VI VO (EG) 2001/747

SYRIEN Referenzmenge

Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, während die Präferenzbehandlung im Rahmen dieses Anhangs durch die bei Annahme dieser Verordnung gültigen Codes der KN bestimmt ist. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex” gilt der KN-Code zusammen mit der dazugeöhrigen Warenbezeichnung für die Zulassung zum Präferenzsystem.

Laufende Nummer KN-Code TARIC Unterteilung Warenbezeichnung Referenzmengenzeitraum

Referenzmenge

(in Tonnen)

Referenzmengenzollsatz
18.0080 07122000 Speisezwiebeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet vom 1.1. bis 31.12. 840 frei

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