Artikel 11 VO (EG) 2001/883

Toleranz

Für die im Rahmen der Toleranz gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 ausgeführte Menge wird keine Erstattung gewährt.

Die Lizenz enthält in Feld 22 mindestens eine der in Anhang IVa aufgeführten Angaben.

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