Artikel 1 VO (EG) 2001/896

Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zu der Regelung für die Einfuhr von Bananen im Rahmen der Zollkontingente gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 einerseits sowie für die außerhalb dieses Rahmens eingeführten Mengen andererseits festgelegt.

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