Artikel 22a VO (EG) 2002/1406
Sachstandsbericht
Bis zum 2. März 2018 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unter Berücksichtigung des Bewertungsberichts nach Artikel 22 einen Bericht, in dem mit Blick auf weitere Effizienzsteigerungen dargelegt wird, wie die Agentur die durch diese Verordnung zugewiesenen zusätzlichen Verantwortungsbereiche wahrgenommen hat und erforderlichenfalls ob ihre Ziele und Aufgaben weiter ausgeweitet werden sollen.
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