Artikel 30 VO (EG) 2002/20

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 2002. Jedoch

gilt Artikel 6 Unterabsätze 3 und 4 erst ab 1. Januar 2003,

gelten die Artikel 4, 5, 7, 9, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 11, 13, 14, 15, 26 und 27 für die französischen überseeischen Departements, die Azoren und Madeira erst ab 1. Juli 2002.

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