Artikel 12 VO (EG) 2002/2090

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2221/95 wird ab 1. Januar 2003 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Übereinstimmungstabelle in Anhang II zu lesen.

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